Mehr Sicherheit für Ihr Lkw-Unternehmen
Betriebshaftpflicht
Eine Betriebshaftpflicht ist eine unverzichtbare „must have“-Versicherung auch beim Frachtführer. Natürlich ist der Schaden an der Ladung der greifbarste Haftungsfall – allerdings sind Sie grundsätzlich auch bei Schäden haftbar, die sich auf Ihrem Betriebsgelände zutragen (z. B. Verletzung der Verkehrssicherheit durch unterlassenes Streuen), die Sie einem Besucher zufügen (z. B. Kaffee auf den Tablet-PC eines Kunden verschütten) oder die Sie beim Be- und Entladen der Fracht an dieser verursachen.
Frachtführerhaftpflicht
Als Frachtführer bringen Sie zum Teil sehr teure Ladung über weite Strecken ans Ziel. Solange sich diese Fracht in Ihrer Obhut befindet, tragen Sie besondere Verantwortung für deren unversehrte Beschaffenheit. Die Ladung ist auf dem Transportweg einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfen. Kommt es zu Schäden an der Ladung, haften Sie dafür mit Ihrem Betriebsvermögen (§§ 425 ff HGB). Das Güterkraftverkehrsgesetz regelt daher noch deutlich strenger, dass Sie ohne eine Verkehrshaftungsversicherung erst gar nicht als Frachtführer tätig werden dürfen. Die Verkehrshaftungsversicherung ist damit eine Pflichtversicherung für Ihr Gewerbe. Die gesetzliche Grundlage sieht Regelhaftung von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) vor – Ihre Ladung kann natürlich einen deutlich höheren Wert haben.
Werkverkehrsversicherung
Bei der Wahl des Versicherungsschutzes für ein Fahrzeug denkt man meist daran, welche Unfallgefahren drohen. Die Kosten einer Reparatur bzw. einer Neuanschaffung des Fahrzeugs werden sinnvollerweise für solche Fälle auf eine Kaskodeckung abgewälzt. Doch was ist mit den Waren und Werkzeugen, die Sie für einen Auftrag mit sich führen? Schnell übersteigt der Wert der Ladung den des Transportmittels. Wer kommt für den Schaden auf, wenn Ladung bei einem Unfall beschädigt wird? Mit einer Werkverkehrsversicherung können Sie Ihre Güter, Arbeitsmittel und -geräte absichern, wenn diese außerhalb Ihres Firmengeländes eingesetzt werden.
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